Thermische Solaranlagen

Die nachstehenden Angaben sind auszugsweise angeführt, es gelten die jeweiligen Richtlinien.

Mit dieser Aktion werden thermische Solaranlagen für Warmwasseraufbereitung und/oder Heizungsunterstützung gefördert.

Bei Solaranlagen sind Erweiterungen der Kollektorfläche förderbar. Hinsichtlich der Fördervoraussetzungen wird jedoch die gesamte Anlage betrachtet und nicht nur die Erweiterung.

Der Förderantrag muss vor Bestellung der Anlage gestellt werden.

Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt:
Sonnenkollektor für den   1 –   7 m²: je m² € 300,--
Sonnenkollektor für den   8 – 14 m²: je m² € 150,--
Sonnenkollektor für den 15 – 21 m²: je m² €   75,--
zuzüglich für empfohlene Energieberatung: € 100,--

Wenn Sie jetzt einen Antrag auf Förderung einer thermischen Solaranlage stellen möchten, können Sie gleich hier mit der Erstellung Ihres Förderantrags beginnen.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Unterlagen:

Richtlinien für thermische Solaranlagen (PDF, 134 kB)

Inbetriebnahmeprotokoll – Thermische Solaranlage (PDF, 64 kB)


Baugenehmigung von Solaranlagen (thermisch / elektrisch)

Regelung für baurechtliche Bewilligungsfreistellung von Solaranlagen (PDF, 84 kB)

Formular bewilligungsfreie Solaranlagen (PDF, 20 kB)

Mustervorlagen bewilligungsfreie Solaranlagen (PDF, 777 kB)

Ortsbildschutzgebiete (PDF, 1700 kB)

Ortsbildschutzgebiet Altstadt Salzburg (PDF, 287 kB)

Es gibt einige Gemeinden, die Solaranlagen zusätzlich unterstützen. Eine Liste aller Gemeinden mit energierelevanten Förderungen finden Sie hier.