Es wird die Errichtung von effizienten Photovoltaikanlagen zur überwiegenden Eigenversorgung bis zu einer Größe von max. 100 kWp gefördert. Die Anlage kann größer errichtet werden, dieser Anteil wird jedoch nicht gefördert.
Der Nachweis zu überwiegenden Eigenversorgung ist entsprechend der Richtlinien zu berechnen.
Förderungsberechtigt sind Betriebe, die Abwasserbehandlung wie Sammlung, Ableitung und Reinigung unter Einsatz von Energie durchführen.
Die Anlagen müssen dem Stand der Technik (siehe Richtlinien Punkt 7.1) entsprechen und von einem befugten Unternehmen fach- und normgerecht installiert werden.