Photovoltaik für Betriebe zur Abwasserbehandlung

Es wird die Errichtung von effizienten Photovoltaikanlagen zur überwiegenden Eigenversorgung  bis zu einer Größe von max. 100 kWp gefördert. Die Anlage kann größer errichtet werden, dieser Anteil wird jedoch nicht gefördert.

Der Nachweis zu überwiegenden Eigenversorgung ist entsprechend der Richtlinien zu berechnen.

Förderungsberechtigt sind Betriebe, die Abwasserbehandlung wie Sammlung, Ableitung und Reinigung unter Einsatz von Energie durchführen.

Die Anlagen müssen dem Stand der Technik (siehe Richtlinien Punkt 7.1) entsprechen und von einem befugten Unternehmen fach- und normgerecht installiert werden.

Als Serviceleistung finden Sie geeignete Elektrotechniker für Ihre Anlagenplanung im Bereich Professionisten.

Die Förderung kann in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses gewährt werden

PV-Anlagen mit einer Größe über 5 kWp erhalten einen Sockelbetrag in Höhe von € 1.000,--.

Darüber hinaus gilt:
1.-5. kWp: Ist beim Klima- und Energiefonds (KLIEN) zu beantragen
6.-10. kWp: € 500,-- pro kWp
11.-25. kWp: € 300,-- pro kWp
26.-100. kWp: € 100,-- pro kWp

Der Förderantrag muss vor Bestellung der Anlage gestellt werden. Mit der Errichtung der Anlage darf erst nach Vorliegen der schriftlichen „vorläufigen Förderinformation“ von der Förderstelle des Landes Salzburg begonnen werden.

Die Förderung kann in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses  gewährt werden.

Eine Antragstellung ist ab 26.03.2015 möglich.

Wenn Sie jetzt einen Antrag auf Förderung einer Photovoltaikanlage  für Betriebe zur Abwasserbehandlung beginnen möchten, können Sie gleich hier mit der Erstellung Ihres Förderantrags starten.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte folgenden Unterlagen:

Allgemeine Förderungsbestimmungen (PDF, 78 kB)

Richtlinien Effiziente Photovoltaik für Betriebe zur Abwasserbehandlung (PDF, 389 kB)

Checkliste Photovoltaik

Wissenswertes zu Photovoltaik finden Sie auch in der Photovoltaik-Fibel des Klima Energie Fonds. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich bei der in der Fibel erwähnten Förderung um die klima:aktiv Förderung handelt und nicht um eine Landesförderung.

Photovoltaik-Fibel

Es gibt einige Gemeinden, die Photovoltaik-Anlagen zusätzlich unterstützen. Eine Liste aller Gemeinden mit energierelevanten Förderungen finden Sie hier.

Informationen zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen bei der Wirtschaftskammer Salzburg

Baugenehmigung von Solaranlagen (thermisch / elektrisch)

Regelung für baurechtliche Bewilligungsfreistellung von Solaranlagen

Formular bewilligungsfreie Solaranlagen

Musterformulare bewilligungsfreie Solaranlagen

Ortsschutzgebiete