Die nachstehenden Angaben sind auszugsweise angeführt, es gelten die jeweiligen Richtlinien.
Für folgende Wärmepumpen können Sie einen Antrag auf Förderung stellen:
- Sole / Wasser
- Direktverdampfer / Wasser
- Wasser / Wasser
- Luft / Wasser mit Solaranlage (thermisch / elektrisch)
Die Heizung muss die einzige, zentrale Wärmeversorgung des Objektes sein.
Bestehende Heizkessel (auch Konvektoren bei Elektroheizungen) bzw. Öl- oder Gastanks sind nachweislich zu entsorgen.
Die erforderliche elektrische Energie für den Betrieb der Wärmepumpe muss nachweislich aus zusätzlicher erneuerbarer Energie erzeugt werden.
Bei der Errichtung von Luft / Wasser – Wärmepumpen ist die Errichtung einer Solaranlage verpflichtend vorgeschrieben.
Die Erzeugung von elektrischer Energie durch Photovoltaik wird im Zusammenhang mit dieser Aktion ebenfalls gefördert, ist aber gesondert zu beantragen.
Für die Förderung von Wärmepumpen ist eine kostenlose und produktneutrale Beratung durch die Energieberatung Salzburg verpflichtend (energieberatung@salzburg.gv.at) . Die Beratung muss einen Jahresarbeitszahl von größer 3 nachweisen.
Der Förderantrag muss vor Bestellung der Anlage gestellt werden.
Die erforderliche Deklaration (technische Planung) erstellt Ihr Heizungstechniker nach Antragstellung.
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.Wärmepumpe: € 2.000,--