Die nachstehenden Angaben sind auszugsweise angeführt, es gelten die jeweiligen Richtlinien.
Für folgende Biomasse Heizanlagen können Sie einen Antrag auf Förderung stellen:
- Pelletsheizung
- Hackgutheizung
- Scheitholzheizung mit Pufferspeicher
- Biomasse Fernwärme oder Abwärme
- Mikro-Fernwärmenetz auf Basis Biomasse ohne Fremdverkauf
Die Heizung muss die einzige, zentrale Wärmeversorgung des Objektes sein.
Bestehende Heizkessel (auch Konvektoren bei Elektroheizungen) bzw. Öl- oder Gastanks sind nachweislich zu entsorgen.
Für Informationen und insbesonders in Bezug auf die Dimension der Heizung wird eine kostenlose und produktneutrale Beratung durch die Energieberatung Salzburg empfohlen (energieberatung@salzburg.gv.at). Bei Inanspruchnahme dieser Beratung erhöht sich bei Pelletsheizung, Hackgutheizung u. Scheitholzheizung die Förderung um € 100,--.
Der Förderantrag muss vor Bestellung der Anlage gestellt werden.
Die erforderliche Deklaration (technische Planung) erstellt Ihr Heizungstechniker nach Antragstellung.
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Pelletsheizung: € 3.000,--
Hackgutheizung: € 4.500,--
Scheitholzheizung mit Pufferspeicher: € 2.600,--
Biomasse Fernwärmeanschluss: € 2.000,--
Bei Pelletsheizung, Hackgutheizung u. Scheitholzheizung für die empfohlene, kostenlose und produktneutrale Energieberatung, zuzüglich € 100,--.