Förderung einer Biomasse Heizanlage

Die nachstehenden Angaben sind auszugsweise angeführt, es gelten die jeweiligen Richtlinien.

Für folgende Biomasse Heizanlagen können Sie einen Antrag auf Förderung stellen:

  • Pelletsheizung
  • Hackgutheizung
  • Scheitholzheizung mit Pufferspeicher
  • Biomasse Fernwärme oder Abwärme
  • Mikro-Fernwärmenetz auf Basis Biomasse ohne Fremdverkauf

Die Heizung muss die einzige, zentrale Wärmeversorgung des Objektes sein.

Bestehende Heizkessel (auch Konvektoren bei Elektroheizungen) bzw. Öl- oder Gastanks sind nachweislich zu entsorgen.

Für Informationen und insbesonders in Bezug auf die Dimension der Heizung wird eine kostenlose und produktneutrale Beratung durch die Energieberatung Salzburg empfohlen (energieberatung@salzburg.gv.at). Bei Inanspruchnahme dieser Beratung erhöht sich bei Pelletsheizung, Hackgutheizung u. Scheitholzheizung die Förderung um € 100,--.

Der Förderantrag muss vor Bestellung der Anlage gestellt werden.

Die erforderliche Deklaration (technische Planung) erstellt Ihr Heizungstechniker nach Antragstellung.

Die Förderung  wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Pelletsheizung: € 3.000,--
Hackgutheizung: € 4.500,--
Scheitholzheizung mit Pufferspeicher: € 2.600,--
Biomasse Fernwärmeanschluss: € 2.000,--   

Bei Pelletsheizung, Hackgutheizung u. Scheitholzheizung für die empfohlene, kostenlose und produktneutrale Energieberatung, zuzüglich € 100,--.

Wenn Sie jetzt einen Antrag auf Förderung einer Biomasse Heizanlage stellen möchten, können Sie gleich hier mit der Erstellung Ihres Förderantrags beginnen.

Es gibt einige Gemeinden, die Biomasse-Anlagen zusätzlich unterstützen. Eine Liste aller Gemeinden mit energierelevanten Förderungen finden Sie hier.